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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Alle unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an. Abweichende Gegenbestätigungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind.
  3. Unsere Angebote sind grundsätzlich vier Wochen bindend. Ausgenommen sind Material und Rohstoffe, die großen preislichen Schwankungen unterliegen wie zum Beispiel Pflanzen.
  4. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen, die der Auftraggeber uns vor der Erstellung des Angebotes unaufgefordert zukommen lässt, ist dieser verantwortlich. Zu diesen Informationen zählen Lagepläne, Leitungspläne von Ver- und Entsorgungsleitungen, Leistungsverzeichnisse, Genehmigungen (z.B. Fällgenehmigungen, Eingriffsgenehmigungen der Unteren Naturschutzbehörde) und Gutachten. Er haftet für die Vollständigkeit und Richtigkeit.
  5. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der im Angebot dargestellten Frist annimmt. Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn der Auftragnehmer ein Angebot des Auftraggebers annimmt.
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der vereinbarten Leistungserbringung, geeigneten Zugang zum Arbeitsbereich zu gewähren.
  7. Die Leistungen werden, sofern nicht anders vereinbart, gemäß der aktuellen ZTV-Baumpflege erbracht.
  8. Die vereinbarten Ausführungsfristen verlängern sich, wenn witterungsbedingt die Ausführung nicht gemäß den Arbeitsschutzbestimmungen erfolgen kann. Gemäß der Unfallverhütungsvorschriften arbeiten wir nicht bei starkem Wind, Dauerregen, Schnee, Eis und starkem Nebel.
  9. Wir bemühen uns stets, artenschutzrechtliche Belange wie Vorkommen geschützter Arten oder geschützter Habitate schon im Vorfeld zu abzuklären. Dennoch kann es vorkommen, dass sich während der Ausführung der beauftragten Maßnahme Umstände zeigen, die auf Grund der Bestimmungen des Naturschutzrechtes ein Einstellen der Arbeiten erfordern. In diesem Fall ist der Auftraggeber dennoch verpflichtet, die anfallenden Kosten zu tragen.
  10. Schadensersatzpflicht besteht nur für grob fahrlässig entstandene Schäden. Bagatellschäden sind generell von der Haftung ausgeschlossen.
  11. Dazu zählen u.a.: leichte Fahrspuren durch Fahrzeuge und Maschinen, Sägespäne, Verschmutzung durch Pflanzensäfte, leichte Schäden an Bepflanzungen.
  12. Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 3 Tagen nach Abschluss der Arbeiten widerspricht.
  13. Zahlungsbedingungen: Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Rechnung binnen 10 Tagen den Rechnungsbetrag zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist entsteht Zahlungsverzug. Verbraucher haben die Geldschuld während des Verzugs mit 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Unternehmer haben die Geldschuld mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen nach Baufortschritten zu verlangen, diese sind binnen einer Frist von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.

 

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